Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen MS Heliumtechnik, Mark Schwarze, Alter Postweg 80, 26607 Aurich (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
Anpassungen des Leistungsumfangs während der Auftragsausführung bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt) und können zu einer Anpassung von Vergütung und Zeitplan führen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Auftragsausführung notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen, insbesondere Pläne, Leitungskataster, Druckprotokolle und Zugangsgenehmigungen.
Der Auftragnehmer erbringt Helium-Leckortungsleistungen an druckführenden Leitungssystemen (insbesondere Fernwärme-, Nahwärme-, Prozess- und Brauchwasserleitungen) nach dem Verfahren der blasenfreien Heliumeinspeisung und heliometrischen Ortung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot. Abweichungen davon – insbesondere durch veränderte Zugangs-, Druck- oder Netzsituationen vor Ort – berechtigen den Auftragnehmer, den Leistungsumfang entsprechend anzupassen und die Vergütung zu korrigieren.
Nicht geschuldet sind:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, die unter seiner fachlichen Verantwortung tätig werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Leckortung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zu erbringen. Dazu zählen insbesondere:
Mehraufwände durch verzögerte oder fehlerhafte Mitwirkung werden nach Aufwand berechnet.
Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlich vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Aufträgen mit voraussichtlichem Netto-Gesamtvolumen ab 5.000 € ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Abschlagszahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes vor Leistungsbeginn zu verlangen.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale für Mahnkosten gemäß § 288 Abs. 5 BGB berechnet.
Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Storniert der Auftraggeber einen bestätigten Auftrag, gelten folgende Stornierungsgebühren:
Nachweisbar ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Informationen des Auftraggebers über das Leitungsnetz, nicht gemeldete Hindernisse, vorhandene Vorschäden oder mangelhafte Mitwirkung entstehen.
Für die punktgenaue Lokalisierung der Leckstelle wird keine Garantie übernommen; das Verfahren ist ein anerkanntes Ortungsverfahren, kein Messverfahren mit absoluter Positionsgenauigkeit. Ortungsergebnisse haben den Charakter einer fachkundigen Eingrenzung.
Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) bleiben unberührt.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen – insbesondere technische Daten, Leitungspläne, Messergebnisse und betriebliche Kennzahlen – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die andere Partei hat schriftlich zugestimmt oder die Weitergabe ist gesetzlich zwingend geboten.
Diese Pflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für drei Jahre nach Vertragsende fort.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung auf der Startseite.
Im Rahmen der Auftragsabwicklung werden Name, Kontaktdaten und ggf. technische Informationen des Ansprechpartners beim Auftraggeber verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jeweilige Ort der Leistungserbringung (Einsatzort).
Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Aurich, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist zusätzlich berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · MS Heliumtechnik, Mark Schwarze, Alter Postweg 80, 26607 Aurich · info@helium-leckortung.de